Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung unterliegt der kommunalen Planungshoheit der Städte und Gemeinden; diese stellen die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Satzungen in eigener Verantwortung auf.