Die Gemeinde Amtzell ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.amtzell.de.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Falls die Kommune Amtzell nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.amtzell.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf amtzell.de noch vorhanden.Alternativtexte für Bedienelemente
Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Die alt-Attribute für Grafiken auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Hilfe bei Fehlern
Das Hilfeformular bei Fehlern zeigt derzeit keine Korrekturvorschläge an. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.Ratsinformationssystem
Auf amtzell.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.02.2021 erstellt.Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Gemeindenachrichten
- @amtzell digital
- Dienstleistungen
- Abgeordnete
- Kinderbetreuung
- Zahlen und Fakten
- Touristinfo
- Gewerbegebiete interkommunal
- Kontakt / Kontaktformular
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf amtzell.de auf Inhalte gestoßen:- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info@amtzell.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Kommune Amtzell nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.