Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Übergeordnete Lebenslage: Umzug