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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans „Weiler Geiselharz‘, 2. Teiländerung und den örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat am 22.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Weiler-Geiselharz“, 2. Teiländerung in der Fassung vom 22.01.2024) und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Mit der 2. Teiländerung wird der rechtswirksame Bebauungsplan ‚Weiler Geiselharz‘ 1. Teiländerung von 2019 geändert. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung (Verkündung) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Den Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen
Begründung finden Sie hier.

Den Lageplan finden Sie hier.