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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Landesfamilienpass und Gutscheinkarte für 2024


Den Landesfamilienpass sowie die Gutscheine für das Jahr 2024
erhalten Sie ab sofort kostenlos im Gemeindebüro in der Haslacher
Str. 3/1.

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte
können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg
besuchen.

Auf der Homepage des Ministerums für Soziales und Integration
(https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/
familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder,
die in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft
leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten
Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Hartz IV – oder kinderzuschlagsberechtigt sind
und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung
zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen.