Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies“ - Öffentliche Bekanntmachung
04.12.2023
Aufgrund der §§ 5, 13 und 16 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg jeweils in der neuesten Fassung hat die Verbandsversammlung am 30.11.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.