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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies“ - Öffentliche Bekanntmachung


Aufgrund der §§ 5, 13 und 16 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg jeweils in der neuesten Fassung hat die Verbandsversammlung am 30.11.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.