Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Verschärfung der Corona-Verordnung
18.10.2020
Ab morgen (19.10.2020) gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).
- Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zu Ansammlungen in öffentlichen und privaten Räumen
Fragen und Antworten zu privaten Feiern und Veranstaltungen
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht
Aktuelle Situation in Amtzell
Seit der letzten Veröffentlichung durch das Landratsamt am Freitag (16.10.2020) sind drei weitere Corona-Infektionen in unserer Gemeinde registriert worden. Damit steigt die Gesamtzahl der in Amtzell nachgewiesenen Ansteckungen mit dem Virus auf 18 an.