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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

7. Änderung der Corona-Verordnung - Weitere Lockerungen



Die wesentlichen Inhalte / Änderungen:

  • Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten zunächst weiter.

Ab dem 4. Mai 2020

  • Gottesdienste sind wieder erlaubt.
  • Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
  • Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
  • Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Lockerungen der Ausgangsbeschränküngen für Pflegeheimbewohner/innen.

Ab dem 6. Mai 2020

  • Spielplätze dürfen wieder öffnen.
  • Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.

Weitere Maßnahmen:

Erarbeitung von Konzepten für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels.


Alle Regelungen, Details und Ausnahmen können der Verordnung oder der Internetseite des Landes entnommen werden. Bitte folgen Sie hierzu diesem Link: Baden-Württemberg.de
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