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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma Kübler Holz Wohnhäuser" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich


Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma Kübler Holz Wohnhäuser" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Das Plangebiet befindet sich nördlich der B 32 und südlich der K 8047 im Ortsteil "Geiselharz". Die zwischen zwei Straßen eingekesselte Fläche eignet sich gut für eine gewerbliche Nutzung. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes ist in den abgebildeten Lageplänen dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Amtzell, Zimmer 5 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.12.2017 bis 18.12.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Mittwoch von 16 Uhr bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
 
Amtzell, den 24.11.2017
 
Clemens Moll
Bürgermeister

Lageplan vBP
Lageplan FNP
Bebauungsplankonzept