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Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogene Bebauungsplan "Firma Kübler Holz Wohnhäuser" und Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Firma Kübler Holz Wohnhäuser"


Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogene Bebauungsplan "Firma Kübler Holz Wohnhäuser"

Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Firma Kübler Holz Wohnhäuser" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn.: 213/2 (Teilfläche), 260 (Teilfläche).
 
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung von Erweiterungsflächen für den bereits ortsansässigen Betrieb Kübler Holz, um dessen zukünftigen Bestand zu sichern
- Sicherstellung und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Amtzell

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Lageplan vBP

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Firma Kübler Holz Wohnhäuser"
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich " Firma Kübler Holz Wohnhäuser" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn.: 213/2, 260 (Teilfläche).

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer gewerblichen Baufläche für den bereits ortsansässigen Betrieb Kübler Holz zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Lageplan FNP