Hier erhalten Sie alle wichtigen Themen und Informationen rund um die Bundestagswahl in Amtzell (Bundestagswahlkreis 294). Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Alle Wahlbenachrichtigungen werden spätestens Ende Januar an die Wahlberechtigten verschickt. Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich telefonisch informieren unter 07520 950-14.
Briefwahl
Sie möchten Ihre Stimme für die kommende Bundestagswahl gerne per Briefwahl abgeben? Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Wahlschein haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Bitte beachten Sie jeweils die unterschiedlichen Fristen für die Antragstellung und denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück.
Briefwahlunterlagen online beantragen
Bis Dienstag, 18. Februar 2025 um 12.00 Uhr, haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, geben Sie die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein.
Briefwahlunterlagen beantragen
Briefwahlunterlagen vor Ort abholen
Nach dem Eintreffen der Stimmzettel, voraussichtlich ab KW 6, können die Briefwahlunterlagen auch im Gemeindebüro Amtzell, Haslacher Str. 3/1 abgeholt werden. Eine Antragstellung ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr möglich.
Bringen Sie dazu den ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Wahlscheinantrag mit, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Falls Sie die Unterlagen selbst nicht abholen können, ist es möglich, eine Person Ihres Vertrauens per Vollmacht - im Rahmen des Wahlscheinantrags - mit der Abholung zu beauftragen. Sollte ein Wahlberechtigter glaubhaft versichern, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 22. Februar, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die persönliche Antragstellung eines Wahlscheins bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Telefonisch erreichen Sie uns am Samstag, 22. Februar von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, 23. Februar von 8.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 07520 950-14.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 18.00 Uhr beim Rathaus Amtzell eingegangen sein.