Das im Oktober am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) verhandelte Normenkontrollverfahren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Goppertshäusern Nord“ geht möglicherweise in eine weitere Runde:
Das Urteil des VGH, wonach der Bebauungsplan unwirksam ist, soll mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision nochmals überprüft werden.