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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung - Interkommunales Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies


Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Aufgrund der §§ 5, 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg jeweils in der neusten
Fassung hat die Verbandsversammlung am 15. Juli 2026 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.