Öffentliche Bekanntmachung Widmung des "Gauß-Steg" als öffentlicher Fußweg
16.01.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. November 2025 beschlossen, als zuständiger Straßenbaulastträger gemäß § 5 Straßengesetz, den im Lageplan gekennzeichneten Brückenabschnitt als Weg zu widmen. Die Brücke wird als Gemeindestraße, die gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 d) in Verbindung mit § 44 Straßengesetz ein beschränkt öffentlicher Fußweg darstellt, gewidmet.
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Amtzell, Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell, eingelegt werden.
Die Bekanntmachung inkl. Lageplan finden Sie hier.