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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung - Sanierungssatzung über die förmliche Feststellung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“


Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der
Gemeinderat der Gemeinde Amtzell in seiner Sitzung am 24. November 2025 folgende Sanierungssatzung beschlossen.

Die Satzung finden Sie hier.