Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Amtzell ab 1. Januar 2026
30.09.2025
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO), sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
Amtzell am 22.09.2025 folgende Satzung über die Erhebung der
Hundesteuer in der Gemeinde Amtzell vom 31.10.1996, zuletzt
geändert durch Satzung vom 20.01.2015, beschlossen.
Die Satzung finden Sie hier.