Öffentliche Bekanntmachung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Haberacker"
Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 den Entwurf zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Haberacker" mit Begründung in der Fassung vom 24.02.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Änderungsbereiche. Die Änderungsfläche im Bereich "Haberacker" liegt nordwestlich der Ortsmitte des Hauptortes "Amtzell" zwischen der "Bergstraße" und dem "Schlößlegraben". Die Kompensationsfläche "Hochgratweg" liegt nordöstlich des Hauptortes "Amtzell" und grenzt östlich an die "Pfärricher Straße" und nördlich an den "Hochgratweg" an. Die Kompensationsfläche "Ebene" liegt westlich des Hauptortes "Amtzell" und grenzt südlich an die "Ravensburgerstraße" und östlich an die Bundesstraße B 32 an. Alle drei räumlichen Geltungsbereiche sind in den abgebildeten Lageplänen dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.02.2025 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28.04.2025 bis 30.05.2025 im Internet unter der Internetadresse https://www.wangen.de/buerger/buergerservice/amtliche-mitteilungen der Großen Kreisstadt Wangen sowie im Internet unter der Internetadresse https://www.amtzell.de/de/Aktuelles/Amtiliche-Bekanntmachungen der Gemeinde Amtzell veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.02.2025 und die nach Einschätzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28.04.2025 bis 30.05.2025 bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell (Baudezernat, Fachbereich Stadtplanung, Postplatz 1-4. Obergeschoss, 88239 Wangen i. Allgäu sowie im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Str. 4, 88279 Amtzell), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell sind in der Regel von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses der Gemeinde Amtzell sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft bzw. das Rathaus der Gemeinde Amtzell während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 24.02.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
- Bericht zum Behördenunterrichtungs-Termin gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 21.11.2017, ergänzt am 15.12.2017 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg zu den Themen Geotechnik (Hinweis Niedermoor und Setzungsverhalten, Empfehlung Baugrunduntersuchung), Boden (Umgang mit Niedermoorflächen), Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz; des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben zum Thema Aufnahme Flurstücke im Außenbereich; des Zweckverbands Haslach Wasserversorgung zu Themen der Trinkwasserversorgung und Feuerlöschversorgung; des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Immissionsschutz (Forderung eines Geruchs- und Lärmgutachtens), Landwirtschaft (Gesunde Wohnverhältnisse), Naturschutz (Inanspruchnahme von Flächen im Landschaftsschutzgebiet, naheliegendes FFH-Gebiet, Schutz gesetzlich geschützter Biotope, Betroffenheit Biotopverbund, Ersatz für Streuobstverlust, Hinweise zum Artenschutz), Oberflächengewässer (Mindestabstand, Gewässerrandstreifen, Oberflächenwasserabfluss), Bodenschutz (Reduktion Bodenversiegelung, Umgang mit Moorboden, Bodeneingriff durch Verbindungsstraße, Lage Retentionsbecken), Abwasser (Ableitung Schmutz- und Regenwasser, Versickerung, Einleitung Vorfluter), Grundwasser und Wasserversorgung (Belange der Wasserversorgung, Eingriff in Grundwasserhaushalt und Grundwasserbenutzung), Denkmalschutz (Kulturdenkmal Burgstall "Schlössle"), des Regierungspräsidiums Tübingen zum Thema Raumordnung (Prüfung Planung nach § 13 BauGB).
- Stellungnahmen im Rahmen der erneuten frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zu den Themen Geotechnik (Hinweis Niedermoor und Setzungsverhalten, Empfehlung Bau-grunduntersuchung), Boden (Umgang mit Niedermoorflächen, Empfehlung Bodenschutzkonzept), Mineralische Rohstoffe, Grundwasser (Verweis auf hydrologisches Übersichtsgutachten), Bergbau und Geotopschutz; des Regierungspräsidiums Tübingen zu den Themen Raumordnung (Bedarfsnachweis), Landwirtschaft (Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange, Emissionen der nordwestlichen Hofstelle und Ausgleichsflächen)), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu den Themen Darstellung Bedarf Wohnbauflächen, Einhaltung Bruttowohndichte und Aufnahme Flurstücke im Außenbereich), des Zweckverbands Haslach Wasserversorgung (zu Themen Leitungsrecht und Feuerlöschversorgung), des Landratsamtes Ravensburg (zu den Themenfeldern Bauleitplanung (Hinweise zu Festsetzungen, Leitungsrecht, Pflanzungen), Abwasser (Pflanzungen im Retentionsraum), Oberflächengewässer (Gewässerrandstreifen), Naturschutz (Erhaltung bzw. Umwandlung und Genehmigung Streuobstbestand, Konfliktbewältigung mit Schutzgebieten), Artenschutz (Qualität von Kartierungen, Potenziell weitere Kartierungen), Biotope (Ausweitung Pufferstreifen, Vermeidung Beeinträchtigung von Biotopen), Umweltbericht und Ausgleichs- Ersatzmaßnahmen (Aufnahme Streuobstthematik in Umweltbericht) und Bodenschutz (Notwenigkeit Bodenschutzkonzept und Bodenkundliche Baubegleitung, Abstimmung Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung)), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Themen Raumordnung (Verweis auf Stellungnahme des Regionalverbandes), Landwirtschaft (Prüfung landwirtschaftlicher Belange, Ergebnis Geruchsgutachten)) und des Polizeipräsidiums Ravensburg (zu den Themen Mindestabstand zum öffentlichen Straßenraum, Stellplatzschlüssel, Mindestabstände und -breiten, Sichtbehinderung, Höhe von Einfriedungen und Anfahrbarkeit öffentlicher Stellplätze).
- Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsunterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB eines Bürgers zu dem Thema Erschließung.
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zu den Themen Geologische und bodenkundliche Grundlagen (Geologie, Geochemie und Bodenkunde), Angewandte Geologie (Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie und Rohstoffgeologie), Landesbergdirektion (Bergbau) und zu allgemeinen Hinweisen), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung insbesondere der vorrangigen Nutzung von Flächenpotenzialen im Innenbereich, zu den Belangen der Landwirtschaft und des Grundwasser- und Bodenschutzes), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Bedarfsnachweis und zur vorrangigen Nutzung von Flächenpotenzialen im Innenbereich), des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zur Bau- und Kunstdenkmalpflege und zur archäologischen Denkmalpflege) und des Landratsamtes Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde (zur Betroffenheit eines Streuobstbestandes und dessen Schutz nach § 33 a Naturschutzgesetz (NatSchG), zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG, einer erforderlichen positiven Prognose für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und zu erforderlichen Kartierungen relevanter Artengruppen).
- Fachbeitrag Verkehr zum Bebauungsplan "Erweiterungsbereich Schlößle II" vom Juli 2017 des Büros Modus Consult.
- Vergleichserhebungen 2018 "Erweiterungsbereich Schlößle II" vom Juli 2018 des Büros Modus Consult (zur Zählung im Bereich der Bergstraße (Vergleich zu 2017) und der Alpenstraße).
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Haberacker" des Büros Sieber in der Fassung vom 25.05.2018 (zu den Gewerbelärm-Immissionen der nördlich gelegenen Biogasanlage).
- Geotechnisches Gutachten der "fm geotechnik GbR" in Amtzell vom 10.11.2017 (zu den Themen Baugrundschichtung, bautechnische Beschreibung, Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung, umwelttechnische Untersuchungen, Erdbebenklassifizierung, Schicht- und Grundwasserverhältnisse, Durchlässigkeit der anstehenden Böden, Gründung und baubegleitende Maßnahmen).
- Ergänzungsbericht der "fm geotechnik GbR" in Amtzell vom 15.04.2024 (zu den Themen Bodenschichten, umwelttechnische Ergebnisse und Schicht- und Grundwasserverhältnisse).
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Biologiebüro Weyhmüller zur Untersuchung des Vorkommens von höheren Krebsen vom 14.03.2018.
- Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan "Haberacker" vom 31.10.2018, ergänzt am 19.07.2023, des Büro Siebers/Sieber Consult GmbH (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 28.01.2025 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
- Ermittlung der Geruchsimmissionen im Bebauungsplangebiet „Haberacker“, Gemeinde Amtzell vom 04.03.2024 des Büro iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG (zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung und Biogasanlage).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung(at)wangen.de; cc: raphael.le.cossec(at)amtzell.de) können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtzell, den 25. April 2025
Manuela Oswald
Bürgermeisterin
Den Änderungsgeltungsbereich "Bebauungsplan Haberacker" finden Sie hier.
Die Kompensationsfläche "Hochgratweg" finden Sie hier.
Die Kompensationsfläche "Ebene" finden Sie hier.