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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Campinganlage Büchel, 2. Änderung und Erweiterung"


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 den vor-habenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Campinganlage Büchel, 2. Ände-rung und Erweiterung“ in der Fassung vom 01.03.2024 nach § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Gesamt-fläche von ca. 1,85 ha mit Teilflächen der Flurstücke Nr. 1916/3 und 1918 sowie Teilflächen der Kreisstraße K7990, Flurstücke Nr. 1916, 534/2 und 1919/1.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvor-schriften wird wie folgt begrenzt:
Im Norden und Osten durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 1916/3,
Im Süden durch das Flurstück Nr. 1919 und Teilflächen der Kreisstraße K7990, Flur-stücke Nr. 1916 und 1919/1 sowie Teilflächen des Flurstückes Nr. 1918,
Im Westen durch das Flurstück Nr. 530/3 und Teilflächen der Kreisstraße K7990, Flur-stücke Nr. 1916 und 534/2 sowie Teilflächen des Flurstückes Nr. 1918.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.