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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Überleitungsbeschluss zum Bebauungsplan "Haberacker" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat hat die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Haberacker" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 126 (Teilfläche), 1131 (Teilfläche), 1131/2 (Teilfläche), 1134 (Teilfläche), 1140/7, 1140/8, 1143, 1187/1 (Teilfläche). (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Haberacker" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Den Lageplan finden Sie hier.