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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Anpassung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wertstoff- und Bioenergiezentrum Amtzell – SLV GmbH“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Aufgrund der Feiertage und der Betriebsschließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr wird die gesetzliche Mindestfrist gemäß § 3 Abs. 2 S.1 BauGB entsprechend verlängert.

Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.