Volltextsuche auf: https://www.amtzell.de
Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Große Halde Korb II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Große Halde Korb II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gem. §2 Abs.1 i.V.m. §1 Abs.8 BauGB beschlossen, den Entwurf in der Fassung vom 17.05.2022 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem.

§ 3 Abs, 2 sowie §4 Abs.2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften hierzu umfasst eine Fläche von ca. 1,08 ha und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Gewerbegebietes Große Halde Korb II und wird im Norden durch das bestehende Gewerbegebiet umgeben, westlich, südlich und westlich schließt das Plangebiet an Wald an. Weiter östlich verläuft die Bundesstraße B 32. Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück Nr. 1121/11.

Am südlichen Ortsrand von dem Gewerbegebiet Große Halde Korb II befindet sich der Lagerstandort der Firma Hans Schmid GmbH benötigt die Verlegung seines Standortes Tettnang-Rattenweiler nach Amtzell. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung des Grundstücks geschaffen werden. Neben der reinen Lagerung/Zwischenlagerung von überwiegend organischen Wertstoffen ist auch eine Behandlung z.B. in Form einer Sortierung vorgesehen. Damit ist eine Nutzung geplant, die über die im Gewerbegebiet, gemäß Nutzungskatalog, der Baunutzungsverordnung, zulässigen Nutzungen hinausgeht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Große Halde Korb II“ wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB aufgestellt. Vor einer Umweltprüfung gem. §2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. §2a Nr. 2 BauGB wird abgesehen. Ferner wird auf die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB verzichtet.

Gemäß §13a Abs. 3 Nr. 2 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb des Zeitraumes vom 16.05.2022 bis 30.05.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie zur Planung zu äußern.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Große Halde Korb II“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu (Stand 17.05.2022) wird mit der Schalltechnischen Untersuchung (Stand 17.05.2022), Abarbeitung der Umweltbelange mit integrierter artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand 17.05.2022), FFH-Vorprüfung (Stand 17.05.2022) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 12.05.2022) in der Zeit

vom 14.06.2022 bis 15.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell)

zu den allgemeinen Dienststunden (Montag-Donnerstag 08:00-12:00 Uhr sowie Mittwoch 16:00-18:00 Uhr und Freitag 08:00-12:30 Uhr)

öffentlich ausgelegt.

Innerhalb der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist die Angabe der Anschrift des Stellungnehmenden sinnvoll.

In der Zeit vom 14.06.2022 bis zum 15.07.2022 kann Stellung genommen werden, entweder

postalisch bei der

Gemeinde Amtzell

z.Hd. Hr. Halder

Waldburger Straße 4

88279 Amtzell

Oder per E-Mail an

Frau Sofia Ntineli

sofia.ntineli(at)meixner-stadtentwicklung.de

i.A. der Verwaltung der Gemeinde Amtzell

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im Verfahren unberücksichtigt. (§ 4a Abs. 6 BauGB)

Hinweis: Da der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgestellt wird und der Bebauungsplan den Darstellungen des rechtgültigen Flächennutzungsplanes widerspricht, ist dieser im Wege der Berichtigung anzupassen.

Zusätzlich zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB findet eine förmliche Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB statt.

Moll

Bürgermeister

Planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Zeichnerischer Teil - Entwurf

Vorhabens- und Erschließungsplan - Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Abarbeitung der Umweltbelange

Prognose der Geruchsemission und -immissionen 

^
Download