Öffentliche Bekanntmachung zur Möglichkeit der frühzeitigen Unterrichtung und Äußerung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Große Halde Korb II“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu.
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat am 21.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Große Halde Korb II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (vgl. hierzu Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.03.2022). Der räumliche Geltungsbereich hat eine voraussichtliche Größe von ca. 1,84 ha und ist aus dem nachstehenden Lageplan ersichtlich. Er umfasst das Grundstück mit den Fl.-Nr. 1121/11.
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb des Zeitraumes
vom 16.05.2022 bis 30.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell,
Zimmer 5, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie
Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr)
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können in dieser Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell) abgegeben werden.
Planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
Vorhabens- und Erschließungsplan - Entwurf
Prognose der Geruchsemission und -immissionen - Entwurf 11.05.2022