Singenberger Weiher bleibt weiterhin geschlossen
27.04.2021
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gem. § 13 Abs. 1 Nr. 9 der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 bleibt der Betrieb des Singenberger Weihers bis auf weiteres untersagt.
Derzeit kann leider noch nicht abgeschätzt werden, wann der Singenberger Weiher wieder öffnen kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.