Gemeinde erstellt Hygienekonzept für den Samstagmarkt
19.08.2020
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmal geändert. In der neuen Corona-Verordnung in der gültigen Fassung vom 06.08.2020 sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, für Wochenmärkte ein Hygienekonzept zu entwickeln. Dadurch solle für die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln gesorgt werden.
Nach § 14 S.1 Nr. 8 Corona-VO werden Märkte im Sinne der Gewerbeordnung als „Einrichtung, Angebot oder Aktivität“ aufgefasst und den Einzelhandelsbetrieben gleichgestellt. Daher ist eine Datenerhebung gem. § 6 Corona-VO nicht erforderlich.
Auf dem Samstagsmarkt in Amtzell ist darauf zu achter, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird. Aufgrund der großzügigen Fläche beim Dienstleistungszentrum ist keine Wegeführung für Fußgänger notwendig. Zudem sind die zu erwartende Anzahl der Anbieter sowie Besucher auf dem Bauernmarkt überschaubar.
Für die Marktbesucher wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen, um sich und andere zu schützen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines MNS besteht aber nicht.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß auf dem Bauernmarkt in Amtzell.