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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Bebauungsplan "Goppertshäusern West" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Goppertshäusern Teil 1" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Bebauungsplan "Goppertshäusern West" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Goppertshäusern Teil 1" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan Bebauungsplan "Goppertshäusern West" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Goppertshäusern Teil 1" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung in der Fassung vom 28.01.2020 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Goppertshäusern West" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Goppertshäusern Teil 1" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Nordosten von Amtzell im Ortsteil "Goppertshäusern", nördlich der Straße "Winkelmühle" und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 514/1 (Teilfläche), 514/45 (Teilfläche), 514/53 und 1165/1 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Plan Goppertshäusern

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.01.2020 liegt in der Zeit vom 02.06.2020 bis 03.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell), Sitzungssaal DG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16 Uhr bis 18 Uhr (Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können.

Diese sind im Einzelnen:
  • Änderung der Rechtsgrundlage "Gemeindeordnung für Baden-Württemberg"
  • Herausnahme der Festsetzung "Retentionsbereich" in Plan und Text
  • Änderung zur Festsetzung zur Ableitung von Niederschlagswasser
  • Herausnahme der Festsetzung "Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung sowie zur Niederschlagswasserretention" in Plan und Text
  • Herausnahme der Festsetzung "Öffentliche Grünfläche zur Sicherung öffentlicher Leitungen" in Plan und Text
  • Anpassung der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft"
  • Herausnahme der Festsetzung "Zu pflanzender Baum, variabler Standort" in Plan und Text
  • Herausnahme der Festsetzung "Zu pflanzende Sträucher" in Plan und Text
  • Anpassung der Festsetzung "Pflanzung in den öffentlichen Flächen"
  • Übernahme des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Goppertshäusern Teil 1" in die Planzeichnung
  • Anpassen der Rechtsgrundlage der "Gemeindeordnung für Baden-Württemberg" in der Satzung
  • Anpassung des Hinweises zum "Natur- und Artenschutz"
  • Anpassung des Kapitels "Abarbeitung der Umweltbelange" bezüglich des nunmehr angrenzenden Landschaftsschutzgebietes
  • Überarbeitung der Kennwerttabelle
  • Aufnahme eines Änderungsgeltungsbereiches für Teile des Bebauungsplanes "Goppertshäusern Teil 1"
  • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
 
Amtzell, den 22.05.2020


Clemens Moll
Bürgermeister
 

Hier finden Sie die Pläne und Unterlagen zum Download:

Goppertshäusern West Text
Goppertshäusern West Plan
Goppertshäusern West Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
Goppertshäusern West Abwägungs- und Beschlussvorlage z. F. vom 27.10.2017 Datum 11.07.2019
Goppertshäusern West Abwägungs- und Beschlussvorlage z. F. vom 27.10.2017 Datum 17.02.2020
Goppertshäusern West Geruchsimmissionssituation
Goppertshäusern West Geotechnisches Gutachten