Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen
Infos für Sportstätten und Beherbergungsbetriebe
25.05.2020
Beherbergungen
Ab dem 29.05.2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wieder öffnen.Diese Verordnung gilt für Beherbergungsbetriebe, insbesondere Hotels, Gasthöfe und Hotels garnis, sowie Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 18 CoronaVO sowie deren Gäste.
Diese Verordnung gilt nicht für Campingplätze im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobilstellplätze sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
Es werden allgemeine Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen und Regelungen zum Betrieb von Gastronomie und weiteren betriebseigenen Einrichtungen getroffen. Ebenso zu Hygiene, Desinfektion, Zahlungsabwicklung, und Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten.
Sportstätten
Ab dem 02.06.2020 dürfen weitere Sportstätten wie Fitnessstudios wieder öffnen. Im Wesentlichen werden damit die in der letzten Anpassung der CoronaVO gelegten Grundlagen umgesetzt (insbesondere: Indoor-Sport mit Ausnahme von hochintensiver Ausdauerbelastung unter Auflagen erlaubt, sowie Schwimmbäder für Schwimmunterricht und -kurse ebenfalls unter Auflagen geöffnet).- Die zugehörige Verordnung können Sie hier einsehen.
- Die zugehörige Pressemitteilung können Sie einsehen.