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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Informationen zum reduzierten Kita-Regelbetrieb


Mit der Änderung der Corona-Verordnung zum 16.05.2020 hat das Land Baden-Württemberg endlich den rechtlichen Rahmen geschaffen, der es den Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglicht, einen reduzierten Regelbetrieb anzubieten. Generell ist anzumerken, dass lediglich die Hälfte der genehmigten Plätze belegt werden dürfen. Gemäß der Corona-Verordnung wird der Betrieb der Kindertagesstätten für folgende Kinder erlaubt:
  • Die zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind,
  • mit einem vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Leitung der Einrichtung festgestellten besonderen Förderbedarf, oder
  • für solche die nach den vorstehenden Kriterien nicht berechtigt sind, sofern noch Aufnahmekapazitäten verbleiben.
 
Zur Umsetzung dieser Regelungen hat die Gemeindeverwaltung Amtzell am 18.05.2020 in Abstimmung mit den Leitungen der örtlichen Betreuungseinrichtungen festgelegt, dass ab Montag (25.05.2020) alle Familien und Kinder im Rahmen eines rollierenden Systems zum Zug kommen sollen. Die betreute Spielgruppe „Spielekäfer“ in der Kinderkrippe Sonnenblumenhaus ist dabei von der Betreuung ausgenommen.
 
Die Eltern erhalten in den nächsten Tagen eine gesonderte Information von den jeweiligen Einrichtungen mit den konkreten Betreuungszeiten ihrer Kinder. Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass durch die vorrangige Sicherstellung der Notbetreuung und der maximalen Belegung mit 50% nur eine begrenzte Anzahl von Kindergartenplätzen zur Verfügung gestellt werden können. Daher wird sich der Betreuungsumfang pro Kind auf einzelne Tage pro Woche beschränken.
 
Derzeit wird noch geklärt, wie sich das reduzierte Betreuungsangebot auf die Elternbeiträge auswirken wird; eine gesonderte Information hierzu erfolgt zu gegebener Zeit.
 
Selbstverständlich werden die Einrichtungsleitungen bei der Gruppeneinteilung die regulären Gruppen, Bezugserzieherinnen und die gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern soweit wie möglich berücksichtigen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies nicht in allen Fällen zur vollsten Zufriedenheit gewährleistet werden kann. Die vorgenommene Gruppeneinteilung ist fix und kann nicht verändert werden.
 
Um den Eltern soweit wie möglich entgegenkommen zu können, finden dieses Jahr keine Pfingstferien statt. Zudem wird es keine weiteren Schließtage (z.B. Betriebsausflug, Maxi-Übernachtung, usw.) geben.
 
Eingewöhnungen neuer Kinder in den Einrichtungen finden grundsätzlich nicht statt. Im Einzelfall kann die Leitung je nach organisatorischer und personeller Möglichkeit Ausnahmen machen.

Nun wünschen wir Ihren Kindern einen baldigen und guten Start in unseren Einrichtungen. Die Erzieherinnen freuen sich bereits sehr auf Sie und Ihre Kinder.