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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Weitere Informationen zur schrittweisen Öffnung der Kindergärten
Rechtlicher Rahmen liegt leider noch nicht vor



Derzeit erreichen uns viele Anfragen in Bezug auf die vom Land angekündigte Öffnung der Kitas zum 18.05.2020. Auch wenn dieser Termin von Seiten der Landesregierung bereits vor einigen Tagen öffentlich genannt wurde, liegen bis heute (14.05.2020; 18.15 Uhr) noch keine weiteren Informationen oder gar ein rechtlicher Rahmen zur Umsetzung dieser Öffnung vor. 

Heute nun teilt das baden-württembergische Kultusministerium gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden mit, dass die schrittweise Öffnung zwar ab dem 18.05.2020 rechtlich möglich sein wird und es dennoch auf Grund des nötigen Vorlaufs nicht möglich sein wird, dass alle Kinder bereits am 18.05.2020 in ihre Kitas zurückkommen können. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann:

"Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden."


In der Pressemitteilung wird zudem angekündigt, dass der rechtliche Rahmen zum Kita-Betrieb in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung geschaffen werden soll. Diese soll voraussichtlich diesen Samstag notverkündet werden. Die Gemeinde Amtzell wird daher den wartenden Eltern erst in der kommenden Woche weitere Informationen zur Kita-Öffnung geben können. 


Maximal 50 Prozent der Kinder jeweils gleichzeitig vor Ort

Darüber hinaus sieht der Rahmen für den Wiedereinstieg vor, dass nur maximal 50 Prozent der Kinder -bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße- jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden können. Vorrang haben dabei weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. Sofern darüber hinaus gehende Betreuungskapazitäten vorhanden sind, sollen die Träger und Einrichtungen diese für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder nutzen, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben.

Eckpunkte für Umsetzungskonzepte

  • Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
  • Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht.
  • Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder genutzt werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Um möglichst viele Familien und Kinder in die Betreuung einbeziehen zu können, bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Ge- meinsames Ziel muss sein, möglichst allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
  • Kindertagespflegestellen: Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungs- platz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharing).
  • Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfall- kasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen entwickelt, die umgesetzt werden müssen.
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