Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
13.05.2020
Das Ländliche Schulzentrum ist auf das Lernen von Kleingruppen mit ausreichendem Abstand bereits vorbereitet. Ab nächster Woche geht es los. Für Kindergärten gibt es leider noch keine klare Regelung. Hier finden Sie einen Überblick:
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat letzte Woche einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt und fügt an:
„Wir wollen die Schulen und Kitas zügig, aber schrittweise und besonnen öffnen. Das Corona-Virus ist immer noch da, weshalb wir bei allen Schritten viele Faktoren berücksichtigen und durch hohe Infektionsschutzstandards ein Aufflammen der Pandemie verhindern müssen. Vorschnell irgendwelche Erwartungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können, hilft niemandem. Auch nach der nun anstehenden schrittweisen Rückkehr an die Schulen und Kitas werden es keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise sein.“
Ländliches Schulzentrum Amtzell
(siehe auch: http://www.schulzentrum-amtzell.de)Wer? | Wann? | Bemerkungen |
Klasse 4 | ab 18. Mai 2020 |
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Grundschulen alle Stufen |
ab 15. Juni 2020 bis Ende des Schuljahres |
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Klassen 5/6, 7/8 an allen Schularten sowie 9/10 am Gymnasium | ab 15. Juni 2020 bis Ende des Schuljahres |
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Schüler, die beim Fernlernen nicht erreicht wurden (unabhängig von der Stufe) - weiterführende Schulen - Grundschulen |
seit 4. Mai 2020 ab 18. Mai 2020 |
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Prüfungsjahrgänge 2020 und 2021 | seit 4. Mai 2020 dauerhaft Präsenzunterricht |
Kindergärten
(St. Gebhard, St. Johannes, Kinderkrippe Sonnenblumenhaus)Bezüglich der Umsetzung der angekündigten nochmaligen Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten in der Kinderbetreuung gibt es leider noch immer keine Konkretisierung des Landes (Stand: 13.05.2020; 18.15 Uhr).
Aus Sicht des Kultusministeriums kann in den Kitas mit dem Übergang in den reduzierten Regelbetrieb ab dem 18. Mai 2020 begonnen werden, wo noch freie Betreuungskapazitäten bestehen. Die Betreuung soll in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50 % der Kinder ausgeweitet werden. Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, könne deshalb in allen Einrichtungen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, sei eine Rückkehr zu einem regulären und vollumfänglichen Schul- und Kitabetrieb möglich.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg geht davon aus, dass auch die neuen Regelungen ab dem 18. Mai in der Corona-Verordnung festgeschrieben werden.
Verbindliche oder auch weitergehende Informationen liegen uns leider zum jetzigen Zeitpunkt dazu aber nicht vor.