Spielplätze öffnen wieder unter Auflagen
06.05.2020
Mit der siebten Änderungsverordnung zur CoronaVO wurde auch das grundsätzliche Nutzungsverbot für Spielplätze aufgehoben. Diese Aufhebung wirkt ab dem 6. Mai und erfolgt zunächst unter Auflagen.
Basierend auf infektiologischen Einschätzungen des Landesgesundheitsamts wurden drei wesentliche Aspekte zur Öffnung festgelegt:
- Abstandsgebot
- Zugangsbegrenzung
- Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen
Um das Risiko einer Übertragung des Coronaviruses auf Spielplätzen möglichst gering zu halten, ist die Beachtung der genannten Regeln von besonderer Bedeutung.
Bitte beachten Sie daher die genannten Verhaltensregeln, die auch an jedem Spielplatz ersichtlich sind.