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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Spielplätze öffnen wieder unter Auflagen


Mit der siebten Änderungsverordnung zur CoronaVO wurde auch das grundsätzliche Nutzungsverbot für Spielplätze aufgehoben. Diese Aufhebung wirkt ab dem 6. Mai und erfolgt zunächst unter Auflagen.
 Basierend auf infektiologischen Einschätzungen des Landesgesundheitsamts wurden drei wesentliche Aspekte zur Öffnung festgelegt:
  • Abstandsgebot
Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Übertragung des neuen Coronavirus erfolgt in erster Line über den Luftweg. Deshalb ist das Abstandsgebot eine zentrale Maßnahme bei der Verringerung des Infektionsrisikos.

  • Zugangsbegrenzung
Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz ist auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt. Dabei werden Erwachsene Begleitpersonen nicht in die maximale Belegungszahl eingerechnet, da sie sich oft am Rande des Spielgeländes aufhalten bzw. beim Spielen mit dem Kind aus dem eigenen Haushalt keinen Abstand einhalten müssen
  • Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen
Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Die Benutzung von Spielplätzen durch Kinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen zulässig, um auch unter infektionspräventiven Gesichtspunkten eine verantwortungsvolle Nutzung der Spielplätze durch die Kinder zu gewährleisten.
 
Um das Risiko einer Übertragung des Coronaviruses auf Spielplätzen möglichst gering zu halten, ist die Beachtung der genannten Regeln von besonderer Bedeutung.
Bitte beachten Sie daher die genannten Verhaltensregeln, die auch an jedem Spielplatz ersichtlich sind.