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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

6. Änderung der Corona-VO



Heute wurde von der baden-württembergischen Landesregierung die 6. ÄnderungsVO im Wege der Notverkündung bekannt gegeben. Diese tritt bzgl. ihres

  • Artikel 1, am Montag 27.04.2020 in Kraft.
  • Artikel 2, am Montag, 04.05.2020 in Kraft.


Inhaltliche Anmerkungen:
In der 6. Änderung finden sich dort vor allem Rechtsänderungen zur erweiterten Kita- und Schulnotbetreuung.
 Zudem wurde in § 3 CoronaVO nunmehr die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verankert. Diese Pflicht tritt am 27.04.2020 in Kraft, ist jedoch erst ab dem 04.05.2020 bußgeldbewehrt.

Downloads:

Die nachtamtliche konsolidierte („durchgeschriebene“) Fassung der CoronaVO vom 17.03.2020, mit Stand der 6. ÄnderungsVO zum Stand 27.04.2020


Die Gemeindetags-Synopse zu den Änderungen gegenüber dem Stand der 5. ÄnderungsVO; die nunmehr bewusst dreispaltig ist, um alle aktuell beschlossenen Änderungen, also sowohl die Rechtslage ab dem 27.04.2020, als auch die Rechtslage ab dem 04.05.2020 (vorbehaltlich weiterer Änderungen) nebeneinander darzustellen.