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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

21. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell (für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Karbach PV Anlage" in Amtzell)


21. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft
Wangen, Achberg und Amtzell (für den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan "Karbach PV Anlage" in Amtzell)
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung



Die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans
erfolgt im Parallelverfahren.
Das Plangebiet ‚Karbach PV Anlage‘ befindet sich auf der Gemarkung Amtzell nördlich
des Teilortes „Karbach“, einem Weiler der Gemeinde Amtzell im Osten des
Gemeindegebietes von Amtzell.
Es umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2239/1.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Größe von ungefähr 1,48 ha und ist
im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (unmaßstäbliche Darstellung):

Bild PV Anlage Karbach


Flächennutzungsplan
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg
und Amtzell hat in der öffentlichen Sitzung am 11.02.2020 aufgrund von § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) den Entwurf der 21. Änderung der 1. Fortschreibung in der Fassung
vom 10.01.2020 Text, 09.10.2019 Plan gebilligt und beschlossen, auf dessen
Grundlage die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in Verbindung
mit der förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Amtzell plant, mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Karbach PV
Anlage “ auf einem Grünland in Karbach an der Autobahn A 96 an der Auffahrt „Wangen
West“ auf einer rund 1,48 ha großen Fläche eine große Photovoltaik-Freiflächenanlage
(PV-Anlage) zu errichten.
Die geplante Anlage dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das
öffentliche Stromnetz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
vergütet werden soll.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht in seinem Geltungsbereich ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik vor und weicht damit von der
Darstellung des Flächennutzungsplanes ab. Daher muss der Flächennutzungsplan in
einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan geändert werden.
In der seit 02.09.2005 wirksamen 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg und Amtzell ist der Bereich des Bebauungsplanes
als "Flächen für die Landwirtschaft" ausgewiesen. Der Bereich soll künftig als
„Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung Photovoltaik dargestellt werden.

Umweltbezogene Informationen
Das vorbereitende Bauleitplanverfahren erfolgt im Regelverfahren. Für das Bauleitplanverfahren
ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.
6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Dementsprechend
wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt.
Für das Bauleitplanverfahren wurde eine Standortalternativenprüfung sowie eine Umweltprüfung
durchgeführt; diese sind Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung.
Der Bereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht dem räumlichen
Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Karbach PV Anlage“, in dessen Rahmen wurde ein Umweltbericht mit
Grünordnung und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erstellt.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Begründung
mit Standortalternativenprüfung, dem Umweltbericht und der Planzeichnung,
wird
vom 14.04.2020 bis einschließlich 15.05.2020
3/3
beim Eingang zum Café des Weberzunfthauses, Zunfthausgasse 11, 88239 Wangen im
Allgäu an den Fenstern öffentlich ausgelegt.
Die bisherige Praxis der Einsichtnahme im Stadtbaumt, Fachbereich Stadtplanung, Postplatz
1, 4. Obergeschoss, 88239 Wangen im Allgäu während der üblichen Dienststunden
entfällt leider, da derzeit aufgrund der Corona-Problematik die Dienstgebäude der
Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Ergänzend können die Unterlagen während dieses Zeitraums auch bei der Gemeinde
Amtzell eingesehen werden.
Die bisherige Praxis der Einsichtnahme im Rathaus Amtzell, Bauamt, Flur OG, Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell während der üblichen Dienststunden entfällt leider, da derzeit aufgrund der Corona-Problematik das Rathaus für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
Die Unterlagen können im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses Amtzell eingesehen werden.

Auf der Homepage der Stadt Wangen im Allgäu sind unter www.wangen.de sowie auf der Homepage der Gemeinde Amtzell sind unter www.amtzell.de die
Unterlagen eingestellt, rechtlich maßgebend sind jedoch allein die öffentlich
ausgelegten Unterlagen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Unterlagen
schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt
bleiben können.
Amtzell, den 14.04.2020
Clemens Moll
Bürgermeister


Plan "VEP Karbach PV-Anlage
Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassung "VEP Karbach PV-Anlage"