Umgang mit Kindergartengebühren
Kein Einzug im April
26.03.2020
Für April werden keine Gebühren eingezogen!
Seit dem 17.03.2020 sind landesweit alle Schulen und die Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Viele Eltern fragen sich daher, wie mit den Kindergartengebühren umgegangen wird. Aus diesem Grund möchten wir Sie darüber informieren, dass für den Monat April der Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren ausgesetzt wird.
Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes sehen sich Kommunen, kirchliche und sonstige freie Träger der Frage gegenüber, wie mit der Erhebung von Elternbeiträgen bzw. Kindergartengebühren zu verfahren ist.
Die kommunalen Landesverbände empfehlen ihren Mitgliedern, den Einzug der Elternbeiträge und Kindergartengebühren für den Monat April zunächst auszusetzen oder bei Härtefällen zu stunden.
Bitte beachten Sie jedoch folgendes:
- Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit nicht zwingend verbunden. Diese wird erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
- Diese Entscheidung für ein Aussetzen der Gebühren wurde mit dem kirchlichen Träger abgestimmt.
- Die Kommunalen Landesverbände haben das Land aufgefordert, eine Beteiligung des Landes an den Ausfallkosten der Kommunen und Kindertageseinrichtungen zu verhandeln.
- Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass die Forderung der Eltern nach einer Erstattung der Gebühren aufgrund der nicht erbrachten Betreuungsleistung (außer Notbetreuung) grundsätzlich zutreffend ist. Die Nicht-Erbringung der Kinderbetreuung ist jedoch nicht auf ein Verschulden der Kita-Träger zurückzuführen, sondernist in der durch das Coronavirus ausgehenden Gefährdungslage begründet.
- Durch das Aufrechterhalten der Notbetreuung und die Weiterbeschäftigung des Personals auf Seiten der Träger ist kein Rückgang der Kosten zu verzeichnen.