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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Änderung des Bebauungsplans "Weiler-Geiselharz" 1. Teiländerung (noch nicht rechtskräftig)


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Änderung des Bebauungsplans „Weiler-Geiselharz“ 1. Teiländerung (noch nicht rechtskräftig)

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat am 17.02.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Weiler-Geiselharz“ 1. Teiländerung (bestehend aus dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen mit Begründung jeweils in der Fassung vom 28.01.2020 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne erneute Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
 
Der Änderungsbereich befindet sich ca. 1,5 km südöstlich der Ortsmitte von Amtzell und gehört zum nördlichen Teil der Ortslage Geiselharz. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.  
Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab).Plan Weiler Geiselharz
 
Der Bebauungsplan ‚Weiler-Geiselharz‘ 1. Teiländerung weist im nördlichen Teil­bereich eine öffentliche Grünfläche und Flächen für die Wasserwirtschaft aus. Die bisher als Ausgleichsmaßnahme festgesetzte Anlage eines Stillgewässers lässt sich nach der aktuellen Entwässerungsplanung nicht realisieren. Dort entsteht ein Hochwasserrückhaltebecken mit Aufstau bei Starkregen. Ein Stillgewässer mit Dauereinstau ist aus entwässerungstechnischer Sicht nicht sinnvoll. Die ehemals für die Bebauungspläne ‚Weiler-Geiselharz‘ und ‚Weiler-Geiselharz‘ 1. Teiländerung an dieser Stelle vorgesehene Ausgleichsmaßnahme muss ersatzweise an anderer Stelle realisiert werden. Dem Bebauungsplan ‚Weiler-Geiselharz‘ 1. Teiländerung wird eine plangebietsexterne, ökologisch gleichwertige Ausgleichsmaßnahme zugeordnet. Dazu wird im Bereich des Flurstücks Nr. 125/13 (Schlösslegraben / nördlich des Voglerweihers)  westlich der Waldburger Straße und dem Ortsteil Winkelmühle ein naturnahes Stillgewässer angelegt.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen mit Begründung (Fassung jeweils vom 28.01.2020) liegt in der Zeit vom 02.06.2020 bis zum 03.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Str. 4, 88279 Amtzell) Sitzungssaal DG, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist).

 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Amtzell, Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
 
 
Amtzell, den 22.05.2020
Clemens Moll
Bürgermeister


Lageplan Weiler-Geiselharz

Präsentation Offenlage Weiler-Geiselharz

Textteil Bebauungsplan Weiler-Geiselharz