Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Bebauungsplan "Felderhölzle", 1. Teiländerung
22.05.2020
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Bebauungsplan „Felderhölzle“ 1. Teiländerung
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat am 17.02.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Felderhölzle“ 1. Teiländerung (bestehend aus dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.11.2017 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Änderungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Amtzell südlich der Straße Goppertshäusern. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Der seit 1991 bestehende Bebauungsplan ‚Felderhölzle‘ weist im nördlichen Teilbereich ein Mischgebiet aus. Die für das Gebiet angestrebte Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe lässt sich auf den beiden noch unbebauten Grundstücken nicht realisieren. Um eine ergänzende Wohnbebauung zu ermöglichen, soll die bisher festgesetzte Art der Nutzung ‚Mischgebiet‘ aufgehoben werden. Die zulässigen Nutzungen richten sich künftig gemäß §34 BauGB danach, ob sich ein Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Die übrigen Festsetzungen des alten Bebauungsplans ‚Felderhölzle‘ (Maß der Nutzung, Bauweise, Zulässigkeit von Nebenanlagen, von der Bebauung freizuhaltende Flächen, Verkehrs- und Grünflächen etc.) bleiben erhalten.
Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem abgebildeten Lageplan (ohne Maßstab).
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen mit Begründung (Fassung jeweils vom 20.11.2017) liegt in der Zeit vom 02.06.2020 bis zum 03.07.2020
im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Str. 4, 88279 Amtzell) Sitzungssaal DG, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sin in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Amtzell, Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Amtzell, den 22.05.2020
Clemens Moll
Bürgermeister
Präsentation Offenlagebeschluss Felderhölzle
Textteil Bebauungsplan Felderhölzle
Lageplan Bebauungsplan Felderhölzle