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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Bebauungsplan Winkelmühle West, 5. Teiländerung


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Bebauungsplan „Winkelmühle-West“ 5. Teiländerung
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat am 16.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Winkelmühle-West“ 5. Teiländerung (bestehend aus dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen mit Begründung jeweils in der Fassung vom 14.08.2019 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne erneute Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die 5. Teiländerung des Bebauungsplans ‚Winkelmühle-West‘ befindet sich im Norden des Sportplatzgeländes westlich der Waldburger Straße.
Der Geltungsbereich der Teiländerung umfasst das Teilflurstück Nr. 1 der Gemarkung Amtzell. Die Fläche beträgt ca. 0,56 ha.
Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem abgebildeten Lageplan
(ohne Maßstab).
 
 
 
 
 
Die Gemeinde Amtzell plant im Norden des Sportplatzgeländes eine Ergänzung mit zeitgemäßen Sportanlagen. Zunächst ist konkret ein Pump-Track vorgesehen. Dies ist ein Rundkurs für Mountainbikes bzw. BMX-Fahrräder. Die bestehende Stockschießbahn und der nördlich gelegene Lärmschutzwall werden ebenfalls in das Plangebiet einbezogen. Die Teiländerung enthält dementsprechend unter anderen Festsetzungen als Flächen für Sport- und Spielanlagen und als öffentliche Grünfläche.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen mit Begründung (Fassung jeweils vom 14.08.2019) werden in der Zeit
vom  27.01.2020  bis zum  28.02.2020
während der üblichen Dienststunden im Rathaus Amtzell, Waldburger Straße 4, oberer Rathausflur, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen  mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Bürgermeisteramt Amtzell, Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen werden in das Internet eingestellt und sind über folgende Adresse zugänglich: www.amtzell.de
 
Amtzell, den 17.01.2020
gez. C. Moll, Bürgermeister

Bebauungsplan Winkelmühle West, 5. Teiländerung Textteil
Bebauungsplan Winkelmühle West, 5. Teiländerung Lageplan