Volltextsuche auf: https://www.amtzell.de
Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Pfärricher Berg Nord" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan "Pfärricher Berg Nord" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 30.10.2019 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 25.11.2019 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB bzw. gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Pfärricher Berg Nord" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich des Ortsteiles Pfärrich und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2001/2 (Teilfläche) und 2001/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 25.11.2019 liegt in der Zeit vom 30.12.2019 bis 31.01.2020 im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell), Flur 1.OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)  
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB bzw. gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Abgesehen von der o.g. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit grundsätzlich Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB bzw. gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Straße 4, 88279 Amtzell), Zimmer 5 während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).
 
Amtzell, den 20.12.2019
 
Clemens Moll,
Bürgermeister

Pfärricher Berg Artenschutzrechtlicher Kurzbericht
Pfärricher Berg Geotechnisches Gutachten
Pfärricher Berg Plan
Pfärricher Berg Lageplan
Pfärricher Berg Text