Volltextsuche auf: https://www.amtzell.de
Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Informationen zur Fortschreibung des Regionalplans


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten beiden Sitzungen des Gemeinderats hat sich das Gremium mit der Fortschreibung des Regionalplans befasst. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere über das Thema „regionale Grünzüge“ sowie über ein mögliches Gewerbegebiet in Karbach diskutiert. Daher möchte ich Sie über diesen Weg zu den zentralen Fragestellungen rund um den Regionalplan informieren.
 

Was ist der Regionalplan?

Der Regionalplan wird vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben aufgestellt und bezieht sich auf das Gebiet des Bodenseekreises sowie die Landkreis Sigmaringen und Ravensburg. Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar. Der Regionalplan ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund 15 Jahren ausgelegt und enthält Festlegungen zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und zu den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur. Die Regionalpläne müssen regelmäßig fortgeschrieben und an veränderte Bedingungen und Erfordernisse angepasst werden. Die Aufstellung, Fortschreibung oder Änderung eines Regionalplans erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren unter Beteiligung der Gemeinden, der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit (Offenlage des Planentwurfs). Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen und in die planerische Abwägung einzustellen. Nach entsprechender Beratung und Abwägung wird der Regionalplan von der Verbandsversammlung, dem Hauptorgan des Regionalverbands, als Satzung beschlossen und durch Genehmigung der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau) für verbindlich erklärt.
Der aktuell noch verbindliche Regionalplan stammt aus dem Jahr 1996 und ist auf einen Planungszeitraum bis 2005 ausgerichtet gewesen. Der Regionalplan wurde zwar zwischenzeitlich teilweise geändert und angepasst, aber nach dieser langen Zeit ist nun eine Fortschreibung erforderlich.
 

Was sind die „regionalen Grünzüge“?

Mit den Vorgaben zur Freiraumstruktur sollen Freiräume geschützt und besondere Nutzungen im Freiraum gesichert werden. Dazu legt der Regionalplan beispielsweise regionale Grünzüge fest. Diese regionalen Grünzüge sind als große zusammenhängende Freiräume von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit den Grünzäsuren wird dafür gesorgt, dass Siedlungen nicht zusammenwachsen und siedlungsnahe Freiflächen erhalten bleiben. Gerade im Gebiet der Gemeinde Amtzell möchte der Regionalverband in größerem Umfang regionale Grünzüge ausweisen und der Gemeinderat hatte hierzu dahingehend Bedenken vorgebracht, dass durch diese Grünzüge zukünftige Gemeindeentwicklungen sowie bestehende Nutzungen im Außenbereich (Landwirtschaft, Wohnen und gewerbliche Nutzungen) beeinträchtigt oder verhindert werden könnten. Daher hat der Gemeinderat eine in Bezug auf die regionalen Grünzüge sehr kritische Stellungnahme an den Regionalverband beschlossen.
 

Was ist im Bereich Karbach geplant?

Im Regionalplan wird auch geregelt, wie die Siedlungsstruktur in Zukunft aussehen kann. Zu den Siedlungsbereichen gehört neben dem ‚Wohnen‘ auch die Darstellung von Schwerpunkten für Gewerbeeinrichtungen. Der Regionalverband versucht dabei, nicht mehr in jeder einzelnen Gemeinde ein Gewerbeentwicklungsstandort auszuweisen, sondern Entwicklungsschwerpunkte mit optimaler und überregionaler Verkehrsanbindung aufzuzeigen. Diese Standorte sollen später im Rahmen von interkommunalen Zusammenschlüssen ausgewiesen werden können. In Bezug auf eine solche interkommunale Zusammenarbeit hat die Gemeinde Amtzell zusammen mit der Stadt Wangen im Allgäu mit dem interkommunalen Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies bereits gute Erfahrungen gemacht. Anhand dieses Beispiels des ZIG konnte zudem aufgezeigt werden, dass eine Gewerbeentwicklung sowohl für die Nachbarschaft als auch für die Umwelt verträglich sein kann.
Mit Blick auf die Planungen des Regionalverbands in Karbach/Herfatz ist zu berücksichtigen, dass der Regionalplan lediglich das „raumordnerische Kursbuch“ für die weitere Entwicklung darstellt und in diesem Zusammenhang nicht endgültig über eine Bebauung in Karbach entschieden wird. Diese Entscheidung wird im konkreten Fall im Rahmen eines Bebauungsplans vom Gemeinderat zu treffen sein. Zuvor muss jedoch auch der Flächennutzungsplanung über den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg, Amtzell beschlossen werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist dabei, dass der Regionalplan auf einen Zeitraum von 15 Jahren ausgelegt ist und der derzeit noch verbindliche Regionalplan nahezu seit einem Vierteljahrhundert besteht. Mit Blick auf diesen Planungszeitrum dürfte verständlich sein, dass es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine weiteren Planungen oder gar Verhandlungsgespräche mit Grundstückseigentümern gibt.
Bei der Abgabe der Stellungnahme an den Regionalverband hat sich der Gemeinderat für eine gewerbliche Entwicklung im Bereich Karbach aufgeschlossen gezeigt.
 
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen etwas Klarheit über das Instrument des Regionalplans geben zu können. Sollten Sie Fragen haben, dürfen Sie gerne auf mich zukommen. Weitere Information sowie die Unterlagen zur Fortschreibung des Regionalplans finden Sie unter www.rvbo.de
 
 
Ihr
Clemens Moll
Bürgermeister