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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag beantragt werden


Briefwahlunterlagen können noch bis
 
Freitag, den 24.05, 18.00 Uhr
im Rathaus Amtzell, Waldburger Str. 4, Zimmer 2

 
beantragt und abgeholt werden. Dazu bringen Sie bitte den ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Wahlscheinantrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, mit.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Unterlagen selbst abzuholen, so können Sie per Vollmacht– im Rahmen des Wahlscheinantrags - eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen beauftragen.
 
Die Beantragung eines Wahlscheines über das Internet ist nur noch bis Donnerstag, 23.05.2019, 12.00 Uhr möglich.
 
Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten zulässt, ist die persönliche Antragstellung eines Wahlscheines bis Sonntag, 26.05.2019, 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
 
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, den 25.05.2019, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
In beiden Fällen erfahren Sie die Kontakt-Nummer der jeweiligen Rufbereitschaft an der Rathaustüre.
 
Wahlbriefe der Briefwähler sind so rechtzeitig abzusenden, dass sie den Briefwahlvorstand rechtzeitig erreichen. Sie müssen bis spätestens am Wahlsonntag, den 26.05.2019, um 18.00 Uhr beim Rathaus Amtzell eingegangen sein.
 
Wenn Sie die Wahlbriefsendungen in einen Briefkasten der Deutschen Post bis zur Leerung am Donnerstag vor der Wahl einwerfen, kann noch eine rechtzeitige Beförderung gewährleistet werden. Wollen Sie sicher gehen, dass Ihre Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, empfehlen wir, diese direkt in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.
 
Ihr Wahlamt