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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

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Bebauungsplanverfahren „Goppertshäusern“ geht möglicherweise in die nächste Runde



Der VGH hat nach seiner Verhandlung vom 16. Oktober 2018 den Bebauungsplan „Goppertshäusern Teil I, 1. Teiländerung und Erweiterung“ der Gemeinde Amtzell für unwirksam erklärt. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit zwei Punkten: Einerseits seien Abwägungsfehler im Bebauungsplanverfahren aufgetreten, wodurch die Belange einiger Anwohner zu Unrecht nicht berücksichtigt worden seien. Andererseits habe die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme, die im benachbarten Landschaftsschutzgebiet vorgesehen war, dessen Schutzzweck widersprochen. Nachdem das Urteil vom VGH als abschließend angesehen worden war, beinhaltete es auch die Maßgabe, dass eine Revision nicht zulässig sei.

Die Gemeinde Amtzell möchte die in „Goppertshäusern Nord“ ausgewiesenen 21 Bauplätze, die bereits konkret zugeteilt sind, aber weiterhin vergeben und deshalb das Urteil des VGH nicht ohne weiteres hinnehmen. Aus diesem Grund befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nochmals mit dem Verfahren und beschloss einstimmig, Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision beim höchsten deutschen Verwaltungsgericht einzulegen. Die Argumente für diesen Schritt sind vor allem eine aus Sicht der Gemeinde nicht gegebene Antragsbefugnis einiger Antragsteller des Normenkontrollverfahrens. Nach Auffassung von Kai-Markus Schenek, Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Stuttgarter Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte und zugleich Anwalt der Gemeinde Amtzell, spreche gegen die umfassend angenommene Schutzwirkung der Antragsbefugnis die gegensätzliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sowie die Tatsache, dass der VGH im vorausgehenden Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz ebenfalls noch gegenteiliger Auffassung war.
Wird dieser Punkt spätestens auch vom Bundesverwaltungsgericht als kritisch betrachtet und folglich eine Revision zugelassen, so sieht die Gemeinde gute Chancen, dass das Verfahren in eine weitere Runde geht, der Bebauungsplan letztlich doch Bestand hat und die 21 Bauplätze an die wartenden Bewerber vergeben werden können.