Streupflichtsatzung beschlossen
29.11.2018
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 26.11.2018 wurde eine neue Streupflichtsatzung beschlossen.
Diese kann unter Rathaus -> Satzungen -> Streupflichtsatzung eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass Gehwege werktags zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein müssen. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Verpflichtung zwischen 8.30 und 20 Uhr. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss auf der Straße eine Breite von mindestens einem Meter geräumt werden.