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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Förderung der Artenvielfalt - Ausgabe von Blühmischungen


Förderung der Artenvielfalt – Ausgabe von Blühmischungen
 
In Kooperation mit dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) stellt die Gemeinde Amtzell interessierten Grundstücksbesitzern Saatgutmischungen zur Förderung der Artenvielfalt zur Verfügung. Über die große Resonanz aus der Bevölkerung haben wir uns sehr gefreut. Da sich auf diesen Aufruf insbesondere Privatpersonen gemeldet haben, hat der LEV die bestellte Mischung verändert. Dadurch wurde der blühende Anteil erhöht und private Grundstückseigentümer haben eine größere Freude an blühenden Blumen. Die Mischungen wurden vom LEV bestellt und müssten in den nächsten Tagen eintreffen. Die Interessenten erhalten dann eine Nachricht von der Gemeinde mit der Mitteilung, wann und wo die Saatgutmischungen abgeholt werden können.
 
Wichtig für alle Landwirte:
 
1. Für einen Umbruch von Grünland in Ackerland ist generell eine            Genehmigung erforderlich; hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Landwirtschaftsamt zu stellen.

2. Auch eine Grünlanderneuerung, bei der Pflug, Grubber, Fräse o. ä. zum Einsatz kommen, ist ein Grünlandumbruch im Sinne der Greeninganforderungen, sofern nicht im Vorfeld eine Genehmigung eingeholt wurde. Das bedeutet, dass auch bei einer Narbenerneuerung, bei der wieder eine Grünlandmischung eingesät wird, eine Genehmigung erforderlich ist.