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Blick auf das Amtzeller Rathaus von Unten mit orangenen Blumen im Vordergrund.

Nachricht

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma Kübler Holz Wohnhäuser" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu


Der Gemeinderat der Gemeinde Amtzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2018 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Firma Kübler Holz Wohnhäuser" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung in der Fassung vom 18.12.2017 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Ortsteil "Geiselharz", südöstlich von Amtzell und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 213/2 (Teilfläche) und 260 (Teilfläche). Geplant ist die Erweiterung des bereits ortsansässigen Betriebes "Kübler Holz Wohnhäuser". Das Bestandsgebäude soll in ein Verwaltungsgebäude umgewandelt werden und eine neue Produktionshalle soll gebaut werden. Langfristig sollen zusätzlich eine Lagerhalle, ein Ausstellungsgebäude sowie die Erweiterung der Produktionshalle entstehen. Die Ausgleichsfläche befindet sich im Norden des Plangebietes auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr.: 212.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.12.2017 liegt in der Zeit vom 29.01.2018 bis 02.03.2018 im Rathaus der Gemeinde Amtzell (Waldburger Str. 4, 88279 Amtzell), Flur, 1. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00.Uhr. (Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.12.2017 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://www.amtzell.de/de/Aktuelles/Gemeindenachrichten/Gemeindenachricht?view=publish&item=article&id=1172

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Umweltbericht in der Fassung vom 18.12.2017 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000 Gebiete; Landschaftsschutzgebiet; Weitere Schutzgebiete/Biotope; Wasserschutzgebiete); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht-Durchführung der Planung auf die folgenden Schutzgüter: Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden und Geologie; Wasser; Wasserwirtschaft; Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch; Kulturgüter; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung)

Ergebnisvermerk des Termines zur ersten frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 07.09.2016 im Landratsamt Ravensburg (geänderter Vermerk vom 17.11.2016) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (Raumordnung, Straßenwesen, Entwässerung, Lärmschutz, Ver- und Entsorgungsleitungen, Naturschutz, Forst), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (Raumordnung) sowie die koordinierte Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Themenfelder Planungsrecht (Flächennutzungsplanänderung), Straßenverkehr, Naturschutz (Ausgleichsbedarf, Artenschutz, Landschaftsplan, Umweltbericht), Forst, Immissionsschutz (Verkehrslärm, Gewerbelärm), Oberflächengewässer (Gewässerrandstreifen), Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Brandschutz, Bauen und Kreisdenkmalpflege)
Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber in der Fassung vom 18.12.2017 (zu den Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 8047 und der Bundes-Straße B 32, sowie für den geplanten Gewerbebetrieb der Fa. Kübler Holz Wohnhäuser).

Biologisches Kurzgutachten zum Artenschutz des Büro Sieber vom 03.11.2017; Darstellung der Ergebnisse einer Relevanzprüfung mit Untersuchung der vorhandenen Habitatstrukturen auf Vorkommen und Eignung von/für streng geschützter Arten: Kontrolle abzureißender Gebäude im Hinblick auf Vögel und Fledermäuse; Bewertung vorhandenen Lebensräume im Hinblick auf Vorkommen von Zauneidechsen.
Geotechnischer Bericht der Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH BauGrund Süd vom 07.08.2017; Darstellung der Ergebnisse der geologischen und hydrogeologischen Beschaffenheit des Untergrundes.
Abfallrechtliche Vorbewertung der Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH BauGrund Süd vom 11.09.2017; zur Feststellung eventueller Schadstoffgehalte der anstehenden Böden und Abklärung der einzuhaltenden Entsorgungs-/Verwertungswege der bei den Erdbauarbeiten anfallenden Aushubmaßnahmen.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Amtzell (Waldburger Str. 4, 88279 Amtzell) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
Amtzell, den 19.01.2018
 
Clemens Moll,
Bürgermeister





Sämtliche relevante Unterlagen finden Sie hier zum Download:

Lageplan / Geltungsbereich

Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.12.2017:
Textteil
Planteil

Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 13.11.2017:
Ansicht
Entwurf
Lageplan

Ergebnisvermerk zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 07.09.2016 geändert am 17.11.2016

Schalltechnische Untersuchung des Büro Sieber vom 18.12.2017

Artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büro Sieber vom 03.11.2017

Formblatt "Beteiligung"

Geothermische Standortbeurteilung

Geotechnischer Bericht

Abfallrechtliche Vorbewertung